AGB / GTC

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der
deed communication agency, Ivar M. M. Våge  | Kolosseum Str. 1  |  80469 München

 

I. Geltungsbereich und Allgemeines​

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen werden zum Bestandteil aller Verträge der Werbeagentur mit Auftraggebern. Auftraggeber sind alle Kunden, die die Werbeagentur mit der Erbringung von Verkaufs- oder Lieferleistungen beauftragen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Werbeagentur unverbindlich, soweit sie von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichen. Dies gilt auch für den Fall, dass abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen erlangen nur Gültigkeit, soweit sie ausdrücklich anerkannt werden.
Die Beauftragung der Werbeagentur geschieht ausschließlich schriftlich. Gleiches gilt für Änderungen und Zusätze von Aufträgen. Der Auftraggeber bindet die Werbeagentur außer durch schriftlichen Auftrag nur durch schriftliche Bestätigung oder mit Durchführung des Auftrages durch die Werbeagentur.
Die Werbeagentur haftet nicht für Vertragsbruch, Schlecht- oder Nichterfüllung von Aufträgen, soweit diese durch Umstände verursacht sind, die  außerhalb des Verschuldens der Werbeagentur liegen.
Die Werbeagentur haftet grundsätzlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Lieferung und Gefahrtragung

Sofern der Auftrag in der Lieferung von Waren besteht, gilt als Lieferungszeitpunkt der Zeitpunkt, in dem die zu liefernden Waren bei der Werbeagentur zur Abholung durch den Spediteur bereitstehen. Verladung und Versand der Waren erfolgen auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers.
Liefertermine und Liefermenge sind von der Werbeagentur jederzeit widerrufbar und erweiterbar. Dies gilt insbesondere für Lieferverzögerungen oder technisch bedingte Mehr- oder Mindermengen, die aufgrund von Verschulden Dritter entstehen, die von der Werbeagentur beauftragt werden.
Schadensersatz für Schäden aufgrund von Verspätung oder unvollständiger Lieferung wird von der Werbeagentur nur geleistet, wenn diese von der Werbeagentur oder deren Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden.
Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis damit, dass die Werbeagentur nach freier Wahl eine Spedition mit der Versendung beauftragen wird; diese Spedition ist keinesfalls Vertreter oder Erfüllungsgehilfe der Werbeagentur.

III. Preise und Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind sofort netto zu bezahlen. Sofern Rechnungen nicht innerhalb von 14 Tagen bezahlt werden, berechnet die Werbeagentur ab dem Rechnungsdatum Zinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Ab dem 14. Tag ist die Werbeagentur berechtigt, als Verzugsschaden Mahn- und vorprozessuale Inkassokosten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen unter Berufung auf Gegenansprüche ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Werbeagentur zurückzuhalten. Weiterhin sind Abzüge von ausstehenden Kaufpreissummen unter Berufung auf solche Gegenansprüche unzulässig.
Die Werbeagentur ist berechtigt, technisch bedingte Mehr- oder Mindermengen von bis zu 10% zu berechnen.

IV. Eigentumsvorbehalt

Die Auftragsgegenstände bleiben bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises und aller Nebenforderungen Eigentum der Werbeagentur.
Sofern der Auftragsgegenstand weiterveräußert wird, tritt der Auftraggeber im voraus sämtliche Ansprüche gegen den Dritterwerber an die Werbeagentur erfüllungshalber ab, wobei jedoch der Auftraggeber weiterhin als Gesamtschuldner für den vereinbarten Preis haftet.
Zahlungseingänge von Dritterwerbern hat der Auftragnehmer unverzüglich an die Werbeagentur weiterzureichen. Die Abtretung ist ausgeschlossen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Werbeagentur bei der Pfändung oder Beschlagnahme der Auftragsgegenstände durch Dritte sofort schriftlich hiervon zu benachrichtigen um den Dritten auf das Eigentumsrecht der Werbeagentur aufmerksam zu machen. Im Falle der Unterlassung der Anzeige ist der Auftraggeber schadensersatzpflichtig. Sämtliche Kosten der Rechtsverfolgung einschließlich der einer notwendig werdenden Pfandfreistellung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

V. Gewährleistung

Mängel, die für den Auftraggeber offensichtlich sind, sind innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt des Auftraggegenstandes schriftlich bei der Werbeagentur geltend zu machen. Mangelhafte Auftragsgegenstände sind vom Auftraggeber auf Anforderung der Werbeagentur in unverändertem Zustand zurückzusenden.
Bei Gewährleistungsansprüchen wird die Werbeagentur unter Ausschluss sonstiger Ansprüche des Käufers den Auftragsgegenstand nach eigener freier Wahl kostenlos verbessern, ganz oder teilweise ersetzen, oder den ursprünglichen Kaufpreis rückerstatten.
Druckfertige Vorlagen und Korrekturabzüge hat der Auftraggeber unverzüglich zu prüfen und, soweit erforderlich, zu korrigieren und mit seinem Einverständnis versehen der Werbeagentur zurückzusenden. Eine Haftung für dennoch vorliegende Satz- und Druckfehler übernimmt die Werbeagentur nicht.
Schäden und Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung und Benutzung hervorgerufen werden, fallen nicht unter die Gewährleistung der Werbeagentur.
Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Auftraggegenstand durch den Auftraggeber verändert wurde. Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar und können nur durch den Auftraggeber geltend gemacht werden. Jede über die vorstehende Bestimmung hinausgehende Gewährleistung ist ausgeschlossen.
Die Werbeagentur ist generell berechtigt, Arbeiten, die üblicherweise von der Werbeagentur an Dritte vergeben werden, wie etwa Satz-, Klischee-, Litho- und Druckarbeiten, an Dritte weiterzugeben. Die Werbeagentur haftet in diesem Falle nicht, auch wenn die Werbeagentur die Leistungen selbst dem Auftraggeber in Rechnung stellt. Mehr- oder Minderlieferungen bei Druckerzeugnissen in Höhe bis zu 10% sind zulässig.

VI. Haftung

Alle weitergehenden Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an den Auftragsgegenständen selbst entstanden sind, einschließlich eines Ersatzes mittelbarer oder unmittelbarer Schäden gleich welcher Art sind ausgeschlossen, es sei denn, dass diese von Mitarbeitern der Werbeagentur grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden.
Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für Schäden, die bei der Durchführung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung entstehen.
Die Werbeagentur verpflichtet sich, die Aufträge mit der in Eigenangelegenheiten üblichen Sorgfalt durchzuführen, insbesondere ihr überlassene Gegenstände sorgfältig zu behandeln.
Für den Fall der grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten Beschädigungen von zur Verfügung gestellten Materialien beschränkt sich die Haftung auf den Materialwert.
Der Auftraggeber haftet für den rechtlichen Bestand und für die Wahrheit aller ihm getroffenen Angaben. Der Auftraggeber stellt die Werbeagentur von jeglichen Ansprüchen frei, die Dritte gegen die Werbeagentur aufgrund der Verletzung Rechte Dritter stellen, sofern diese Ansprüche im Zusammenhang mit Angaben stehen, die der Auftraggeber gegenüber der Werbeagentur getroffen hat.

VII. Rücktritt

Die Werbeagentur ist jederzeit zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, soweit Umstände bekannt werden, die an der Bonität des Auftraggebers zweifeln lassen. Dieses Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn die Zweifel an der Bonität durch Tatsachen begründet sind, die bereits zum Zeitpunkt der Auftragserteilung vorlagen.
Für den Fall des Rücktritts ist die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu bezahlen. Ersparte Aufwendungen für noch nicht erbrachte Leistungen werden mit 50% vergütet. Kosten der Werbeagentur durch die Beauftragung Dritter werden voll erstattet.

VIII. Vertraulichkeit, Datenschutz

Der Auftraggeber versichert, dass er an allen der Werbeagentur übergehenden Vorlagen des Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Rechte Dritter beruhen, trägt der Auftraggeber. Personenbezeugende Daten des Auftraggebers werden durch die Werbeagentur streng vertraulich behandelt. Die Werbeagentur verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen der Auftragsdurchführung bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

IX. Urheber-, Verwertungs- u. Nutzungsrechte

Die Werbeagentur bleibt Inhaberin aller Urheber-, Verwertungs- und Nutzungsrechte, soweit sie diese nach gesetzlichen Vorschriften erworben hat.
Der Auftraggeber erhält lediglich ein auf den vereinbarten Werbezweck abgestelltes Nutzungs- und Verwertungsrecht.
Nutzungsrechte werden gestaffelt nach Nutzungsart, -gebiet, -dauer und -umfang berechnet.
Nutzungsart: einfach, ausschließlich
Nutzungsgebiet: regional, national, europaweit, weltweit
Nutzungsdauer: 1 Jahr, 5 Jahre, 10 Jahre, unbegrenzt
Nutzungsumfang: gering, mittel, groß, umfangreich

Sollte im Angebot nichts anderes erwähnt sein, handelt es sich um ein einfaches Nutzungsrecht mit Nutzungsdauer von 1 Jahr.

Sofern der Auftraggeber die Werke der Agentur über den vereinbarten Umfang hinaus nutzen möchte, bedarf dies einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
Der Auftraggeber haftet für die Verletzung der Urheber-, Verwertungs- und Nutzungsrechte, soweit er oder von dem Auftraggeber beauftragte Dritte diese zu vertreten haben, die Werbeagentur ist in diesem Falle von der Haftung freigestellt. Der Auftragsgeber haftet für Verletzungen von Urheber-, Verwertungs- und Nutzungsrechten an Vorlagen des Auftraggebers, die durch die Bearbeitung durch die Werbeagentur entstehen, soweit dieser nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last liegt.

X. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig, vereinbaren die Parteien als Erfüllungsort und Gerichtsstand München.
XI. Salvatoresche Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Für den Fall der Ungültigkeit einer Bestimmung vereinbaren die Vertragsparteien eine Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.

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